HRA 60769:CAID Industrie-Design, Inhaberin Brunhilde Golla e.K., Hochdorf-Assenheim, Robert-Schumann-Str. 4, 67126 Hochdorf-Assenheim.Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
CAID Industrie-Design, Inhaberin Brunhilde Golla e.K., Hochdorf-Assenheim, Robert-Schumann-Str. 4, 67126 Hochdorf-Assenheim. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Robert-Schumann-Str. 4, 67126 Hochdorf-Assenheim. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Golla, Brunhilde, 67126 Hochdorf-Assenheim, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig, HRA 200810) nach Hochdorf-Assenheim verlegt.
CAID Industrie-Design, Inhaberin Brunhilde Golla e.K., Salzgitter, Schlopweg 19, 38259 Salzgitter. Geschäftsanschrift: Robert-Schumann-Str. 4, 67126 Hochdorf-Assenheim. Die Niederlassung ist nach Hochdorf-Assenheim (jetzt AG Ludwigshafen HRA 60769) verlegt.
CAID Industrie-Design, Inhaberin Brunhilde Golla e.K., Salzgitter, Schlopweg 19, 38259 Salzgitter.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schlopweg 19, 38259 Salzgitter. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Golla, Brunhilde, Salzgitter, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Vermögensübernahme der CAID Industrie-Design GmbH mit Sitz in Salgitter (Amtsgericht Braunschweig HRB 6195) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2009. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.