HRB 17471: PAB II Public Administration Buildings GmbH, Alsdorf, Otto-Wels-Straße 33, 52477 Alsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands beschlossen. Neue Firma: CALS Health GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Finanzierung und die Verwaltung wissenschaftlicher und medizinischer Projekte. Dazu gehört auch die Errichtung von medizinischen Einrichtungen im Allgemeinen, hier mit dem speziellen Schwerpunkt auf der Errichtung von Protonentherapieanlagen zur Krebsbehandlung im engeren wie auch im weiteren Sinn. Dazu gehört das mittelbare wie auch unmittelbare Eigentum, der Besitz, der Betrieb, der Vertrieb von solchen Anlagen sowie die Projektentwicklung und Beratung in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche finanzieren sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann außerdem Garantien zugunsten von verbundenen Gesellschaften erstellen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Liegenschaften erwerben, belasten und veräußern. Die BTI Bavarian Technology lnvestment GmbH mit Sitz in Alsdorf (Amtsgericht Aachen HRB 16958), die PTI Project Technology lnvestment GmbH mit Sitz in Alsdorf (Amtsgericht Aachen HRB 14278), die PTM Particle Therapy Munich lnvestment and Management GmbH mit Sitz in Alsdorf (Amtsgericht Aachen HRB 16018) und die KIB Kulturinvestment Bonn GmbH mit Sitz in Alsdorf (Amtsgericht Aachen HRB 16030) sind als übertragende Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 27.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
52477 Alsdorf
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH