Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
a)
CAMF Bonn GmbH |
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|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrages vom 13.07.2023 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 13.07.2023 und der Gesellschafterversammlung der
Heribert Schmitz GmbH vom 13.07.2023 einen Teil ihres
Vermögens - den Betriebsteil Bestattungen - als Gesamtheit
im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die
Heribert Schmitz GmbH mit Sitz in Rheinbach (Amtsgericht
Bonn HRB 18222) als übernehmenden Rechtsträger
übertragen. |
a)
14.11.2023
Schütte-Müller |
HRB 24996: Muss Bestattungshaus GmbH, Bonn, In den Dauen 2, 53117 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung und Vermittlung von Bestattungsdienstleistungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 mit Änderung vom 28.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 und 28.01.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2020 und 28.01.2021 mit der Josef Uphoff Vertriebs-und Handels GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 24778) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25918: Dürener Sarghandel GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 58, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Sitz ist nach Bonn (jetzt "Muss Bestattungshaus GmbH", Amtsgericht Bonn, HRB 24996) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen. Neuer Sitz: Bonn. Geschäftsanschrift: In den Dauen 2, 53117 Bonn.
HRB 24996: Muss Bestattungshaus GmbH, Bonn, In den Dauen 2, 53117 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Neuenahr-Ahrweiler (bisher Amtsgericht Koblenz HRB 25918) nach Bonn und die Änderung der Firma beschlossen. Geschäftsanschrift: In den Dauen 2, 53117 Bonn. Gegenstand: die Produktion von Särgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pfahl, Ferdinand, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit Ergänzung vom 06.09.2019 sowie der Zustimungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und 06.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 und 06.09.2019 mit der Rheinische Sargfabrik GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRB 25890) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit Ergänzung vom 06.09.2019 sowie der Zustimungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und 06.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 und 06.09.2019 mit der Muss Bestattungshaus GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 15347) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit Ergänzung vom 06.09.2019 sowie der Zustimungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und 06.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 und 06.09.2019 mit der ERNST WIERICHS SARGHANDEL GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRB 25891) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
HRB 25918: Dürener Sarghandel GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 58, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit Ergänzung vom 06.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und 06.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 und 06.09.2019 mit der Muss Bestattungshaus GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 15347) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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