Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

CAO Central Allocation Office GmbH, Freising (HRB 174719) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Gute Änger 15
85356 Freising
Frühere Anschriften: 1
Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2008
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 174719
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die CAO Central Allocation Office GmbH aus Freising war im Handelsregister München unter der Nummer HRB 174719 verzeichnet. Nach der Gründung am 17.07.2008 hat die CAO Central Allocation Office GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur optimierten Durchführung der Vergabe von Engpasskapazitäten; Koordinierung und Berechnung von verfügbaren physikalischen Kapazitäten und Berechnung der Faktoren, die festlegen, wie viel Netzwerkkapazität für die Elektrizitätsübertragung in Anspruch genommen wird; Bereitstellung und Erbringung von erforderlichen Hilfsdienstleistungen (wie z.B. Unterstützung bei Fahrplanmanagement, Rechnungslegung, Risikomanagement, Sekundärmärkte für Engpasskapazitäten) und Erbringung von Front-Office Dienstleistungen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 112.500,00 EUR. Die CAO Central Allocation Office GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.08.2019)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 9

Calendar 04.11.2015
Löschung

HRB 174719: CAO Central Allocation Office GmbH, Freising, Gute Änger 15, 85356 Freising. Die Verschmelzung ist am 01.09.2015 in Kraft getreten (siehe Register der übernehmenden Gesellschaft, Amtsgericht Luxembourg Registernummer B142282).

Calendar 20.08.2015
Veränderung

HRB 174719:CAO Central Allocation Office GmbH, Freising, Gute Änger 15, 85356 Freising.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 23.04.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2015 mit der Capacity Allocation Service Company.eu S.A. mit dem Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg Nr. B142282) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 06.05.2015
Vorgang ohne Eintragung

HRB 174719:CAO Central Allocation Office GmbH, Freising, Gute Änger 15, 85356 Freising.Die Gesellschaft hat am 30.04.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Capacity Allocation Service Company.eu S.A. mit dem Sitz in Luxemburg Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes Lumemburg Nr. B142282) eingereicht. Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertragenden Gesellschaft nach § 122d UmwG als bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Gute Änger 15, 85356 Freising, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übertragenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Rechte der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft:Die Rechte der Minderheitsgesellschafter iSd. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG (Minderheitsgesellschafter) der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122h und 122i UmwG. Danach ist den Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft der Erwerb ihrer Anteile durch die übertragende Gesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung gem. § 122i Abs. 1 Satz 1 UmwG anzubieten (Angebot), wenn sie gegen den Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklären. Das Angebot können die Minderheitsgesellschafter nur binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft als bekannt gemacht gilt, annehmen. Das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft ist das luxemburgische Handelsregister (Registre de Commerce et des Societes).Wird das Angebot angenommen, entstehen vor Wirksamwerden der Verschmelzung eigene Anteile der übertragenden Gesellschaft. Die Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) über den Erwerb eigener Aktien sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) über den Erwerb eigener Geschäftsanteile gelten entsprechend, jedoch sind § 71 Abs. 4 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz erste Alternative GmbHG insoweit nicht anzuwenden. § 29 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie Abs. 2 und die § 30, 31 und 33 UmwG gelten entsprechend. Die genaue Höhe der von der übertragenden Gesellschaft angebotenen Barabfindung findet sich im Verschmelzungsbericht, der sämtlichen Gesellschaftern (einschließlich Minderheitsgesellschaftern) gem. § 122e Satz 2 UmwG zugänglich gemacht wird. Nach Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die übertragende Gesellschaft; Das Angebot unterliegt ab jenem Zeitpunkt dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, in diesem Falle luxemburgischem Recht. Es wird ebenfalls auf die Anwendung der Vorschrift des § 122h UmwG hingewiesen. Die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft können Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen den Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft gern. § 14 Abs. 1 UrnwG nur innerhalb eines Monates und gern. § 14 Abs. 2 UmwG Unwirksamkeitsklage nicht aufgrund eines unangemessenen Umtauschverhältnisses erheben. Statt Letzterer können diese Anteilsinhaber gern. § 15 UmwG einen Anspruch auf bare Zuzahlung im Spruchverfahren geltend machen. Gem. § 122h UmwG ist Letzteres nur möglich, wenn sämtliche Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft der Anwendung der Vorschriften der § 14 Abs. 2 UmwG zustimmen.Die Annahme des Angebotes ist der übertragenden Gesellschaft an deren Geschäftsanschrift Gute Änger 15, 85356 Freising, Deutschland, schriftlich zu erklären. Es wird darauf hingewiesen, dass das Angebot nur binnen zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft angenommen werden kann. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten fär die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Rechte der Gläubiger der übernehmenden GesellschaftDie Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft richten sich nach den einschlägigen Vorschriften des luxemburgischen Rechts, insbesondere Art. 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften, in seiner zurzeit gültigen Fassung. Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes (gem. Art. 273 des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften, in seiner zurzeit gültigen Fassung) entstanden waren, können innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung Antrag beim vorsitzenden Richter der Handelskammer des Bezirksgerichtes (Tribunal dArondissment) des Bezirks, in der die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, beantragen, dass Ihnen Sicherheiten für jede fällige oder zukünftig fällige Forderung bestellt wird. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird und keine angemessene Sicherheitsleistung durch die übertragende Gesellschaft erfolgt ist. Der Vorsitzende des Gerichts wird einen solchen Antrag ablehnen, wenn der antragstellende Gläubiger bereits im Besitz ausreichender Sicherheiten ist oder die Bestellung solcher Sicherheiten in Anbetracht der wirtsöhaftlichen Lage der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Die übernehmende Gesellschaft kann dem Antrag die Statthaftigkeit entziehen, indem sie die Forderung des antragstellenden Gläubigers erfüllt. Sollten etwaig zu bestellende Sicherheiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bestellt werden, werden sämtliche Forderungen sofort fällig.Etwaige Ansprüche der Gläubiger sind in Übereinstimmung mit luxemburgischem Recht unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift 2, Rue de Bitbourg, L1273, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft:Die Rechte der Minderheitsgesellschafter iSd. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG (Minderheitsgesellschafter) der übemehmenden Gesellschaft ergeben sich soweit vorhanden aus den einschlägigen Vorschriften des luxemburgischen Rechts.Die Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft können dieser gegenüber ihre Rechte gem. den einschlägigen luxemburgischen Vorschriften geltend machen. Maßgebliche Geschäftsanschrift ist hierbei 2, Rue de Bitbourg, L1273, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.

Calendar 24.05.2014
Veränderung

HRB 174719:CAO Central Allocation Office GmbH, Freising, Gute Änger 15, 85356 Freising.Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Gründungsgesellschafter), 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 112.500,00 EUR.

Calendar 23.04.2014
Vorgang ohne Eintragung

HRB 174719:CAO Central Allocation Office GmbH, Freising, Gute Änger 15, 85356 Freising.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 4

04.11.2015
Registervorgang

Löschung 03.11.2015

24.05.2014
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
100.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
112.500,00 EUR

08.04.2009
Adressänderung

Alte Anschrift:
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth

Neue Anschrift:
Gute Änger 15
85356 Freising

Entscheideränderung

Austritt
Herr Wojciech Pawel Jarosz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Apko
Geschäftsführer

06.08.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wojciech Pawel Jarosz
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 31.07.2008