HRB 3709: CARADON Stelrad GmbH, Willich, Kleine Frehn 38 b, 47877 Willich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Caradon Stelrad B.V. am 01.11.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3709: CARADON Stelrad GmbH, Willich, Kleine Frehn 38 b, 47877 Willich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 29.08.2017 mit der Caradon Stelrad B.V. mit Sitz in Nuth, Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 34144574) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3709: CARADON Stelrad GmbH, Willich, Kleine Frehn 38 b, 47877 Willich. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma CARADON Stelrad GmbH mit Sitz in Willich, Deutschland (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 3709) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht unter Firma Caradon Stelrad B.V. mit Sitz in Nuth, Niederlande (eingetragen im Handelsregister (Kam er van Koophandel) unter 34144574) eingereicht worden.Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: aa) Die Rechte der Gläubiger der CARADON Stelrad GmbH als übertragende Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten CARADON Stelrad GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Befriedigung können sie verlangen, wenn ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist oder wenn sie die Fälligkeit jederzeit herbeiführen können. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigem nur dann zu, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Des Weiteren muss die zu sichernde Forderung vor oder bis zu fünfzehn Tage nach der Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sein. Ein Abstellen auf das Wirksamwerden der Verschmelzung scheidet damit aus. Die zu sichernde Forderung muss bis zu diesem Zeitpunkt entstanden und damit wirksam und mit Ausnahme der Fälligkeit durchsetzbar sein. Es reicht nicht aus, dass die zu sichernde Forderung begründet ist. Anspruchsberechtigt sind auch die durch eine Deckungsmasse bevorzugten Gläubiger. Hinsichtlich der Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenser-satzanspruchs. Die Gläubiger der CARADON Stelrad GmbH können daneben nicht Sicherheitsleistung nach § 22 UmwG verlangen. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ist die Caradon Stelrad B.V. als übernehmende Gesellschaft neuer Schuldner. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der CARADON Stelrad GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kleine Frehn 38 b, 47877 Willich, Deutschland, geltend zu ma-chen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. bb) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Caradon Stelrad B.V. bestimmen sich nach niederländischem Recht wie folgt: Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern zusätzlich Sicherheit leisten oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind, oder wenn die finanziellen Verhältnisse der Caradon Stelrad B.V. nach der Wirksamkeit der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei dem zu-ständigen Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungs-plans bei dem für Caradon Stelrad B.V. zuständigen Handelsregister mitgeteilt ha-ben, widersprechen unter Mitteilung der verlangten Sicherheit. Das Gericht weist die Forderung ab, wenn der Gläubiger, der Sicherheitsleistung verlangt, nicht nachweisen kann, dass das Gesellschaftsvermögen der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche gibt als zuvor, und dass nicht ausreichend anderweitige Sicherheit geboten wurde (Artikel 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Caradon Stelrad B.V. als übernehmende Gesellschaft die Alleingesellschafterin der CARADON Stelrad GmbH ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Caradon Stelrad B.V., Kathagen 30, 6361 HG Nuth, Niederlande.
HRB 3709: CARADON Stelrad GmbH, Willich, Kleine Frehn 38 b, 47877 Willich. Nicht mehr Geschäftsführer: Maris, Bart Hubert Francis, Lier/Belgien / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3709: CARADON Stelrad GmbH, Willich, Kleine Frehn 38 b, 47877 Willich. Nicht mehr Geschäftsführer: De Winter, William Gustaaf Elza, Meerhout/Belgien / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
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