CAREHOUSE Holding GmbH, Krefeld (Frankenring 57, 47798 Krefeld). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
CAREHOUSE Holding GmbH, Krefeld (Frankenring 57, 47798 Krefeld). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 75/09) vom 22.07.10 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
CAREHOUSE Holding GmbH, Krefeld (Frankenring 57, 47798 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2007. Gegenstand: ist die Konzeptionierung, die Entwicklung, die Planung, die Projektierung, der Aufbau, die Vermarktung, die Beteiligung an und die Betreibung von Gesundheitszentren, medizinischen Versorgungszentren, Ärztehäusern und allen Formen der integrierten Versorgung. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammen hängen oder ihm mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt zu jeder Art der Beteiligung an Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gleich welcher Rechtsform, die allein oder mit anderen Gesundheitszentren, Medizinischen Versorgungszentren, Ärztehäusern, ambulanten Kliniken oder anderen Formen der integrierten Versorung betreiben und/oder vermieten oder untervermieten und/oder verpachten oder unterverpachten und/oder im Wege der Franchising Dritten überlassen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die vorgenannten Gebiete erstrecken. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundene Unternehmen übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Potrykus, Thomas, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.