HRB 165548: CARPEVIGO AG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 165548: CARPEVIGO AG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen. Die CARPEVIGO International GmbH mit dem Sitz in Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 191707) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2017 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.11.2017 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 24.11.2017 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 165548: CARPEVIGO AG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der CARPEVIGO International GmbH, Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 191707) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
HRB 165548: CARPEVIGO AG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen. Die CARPEVIGO Bau GmbH mit dem Sitz in Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 169655) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.08.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.08.2017 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 165548: CARPEVIGO AG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der CARPEVIGO Bau GmbH, Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 169655) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
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