CARRERA Zentralabsaugsysteme GmbH & Co. KG, Taufkirchen, Landkreis München (Am Bahnsteig 9, 82024 Taufkirchen). Die Verschmelzung wurde am 10.06.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15333).
CARRERA Zentralabsaugsysteme GmbH & Co. KG, Taufkirchen, Landkreis München (Am Bahnsteig 9, 82024 Taufkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Carrera Apparatebau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRA 15333) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CARRERA Zentralabsaugsysteme GmbH & Co. KG, Taufkirchen (Am Bahnsteig 9, 82024 Taufkirchen, Produktion, Vertrieb, Installation und Service für zentrale Absauganlagen rund um die Fahrzeugpflege.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Carrera Apparatebau Verwaltungs GmbH, Neusäß (Amtsgericht Augsburg, HRB 21385).