HRB 10789: Herkströter Security GmbH, Wuppertal (Am Jagdhaus 77, 42113 Wuppertal). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 im Wege des Formwechsels in die CARUS Security GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25244) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 25244: CARUS Security GmbH & Co. KG, Wuppertal, Deutscher Ring 88, 42327 Wuppertal. (Dienstleistungen in den Bereichen Werkschutz, Pförtner, Telefon, Empfang, Bewachungen, Alarmaufschaltung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Deutscher Ring 88, 42327 Wuppertal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: H Security Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 31170). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Herkströter Security GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 10789) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.