CASAR Drahtseilwerk Saar Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirkel (Casarstraße 1, 66459 Kirkel). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Blitz F07-einhundert-zwanzig-zwei GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 80203) wurde am 18.03.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
CASAR Drahtseilwerk Saar Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirkel (Casarstraße 1, 66459 Kirkel). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2007 mit der Blitz F07-einhundert-zwanzig-zwei GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 80203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
CASAR Drahtseilwerk Saar Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirkel (Casarstraße 1, 66459 Kirkel). Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Der mit der Verreet-Beteiligungsgesellschaft mbH, Kirkel-Limbach (AG Saarbrücken HRB 2213) am 19.12.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.08.2007 zum 23.08.2007 aufgehoben. Zwischen der Gesellschaft und der Blitz F07 einhundert-zwanzig-zwei GmbH, Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 80203) als herrschender Gesellschaft ist am 14.12.2007 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 14.12.2007 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
CASAR Drahtseilwerk Saar Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirkel (Casarstraße 1, 66459 Kirkel). Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) sowie die Streichung der §§ 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 10 (Kündigung und Auflösung der Gesellschaft) und 11 (Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter) beschlossen.
CASAR Drahtseilwerk Saar Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirkel (Casarstraße 1, 66459 Kirkel). Bestellt als Geschäftsführer: Bruder, Eric V., St. Joseph, Missouri/USA, * ‒.‒.‒‒; Glazer, Ira Leslie, Weatherby Lake,Missouri/USA, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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