CAST Unterer Talweg S.à.r.l. & Co. KG, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter und sodann aufgrund Verschmelzung auf die CVI GVF Luxembourg Eight S.à.r.l., Luxembourg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg Nr. B 130766) wieder ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: CVI GVF Luxembourg Nine S.á.r.l., Luxembourg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg Nr. B 130762). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2011 mit der Sigma Technopark Augsburg S.à.r.l. & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 106382) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 07.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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