CAT - CAR Lack-Design und Autohandel GmbH, Köln, (Neusser Landstraße 401-403, 50733 Köln).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CAT-CAR Lack-Design und Autohandel Inhaber H. Löbach e.K. (AG Köln HRA27050) am 19.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CAT - CAR Lack-Design und Autohandel GmbH, Köln, (Neusser Landstraße 401-403, 50733 Köln).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der CAT-CAR Lack-Design und Autohandel Inhaber H. Löbach e.K. (Amtsgericht Köln, 41 AR 324/09) auftretenden Kaufmann Helmut Löbach übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.