Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Born, Dieter, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Naßler, Stefanie Maria Beate, Langgöns,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
19.01.2023
Unzeitig
b)
Fall 4 |
CBN unify GmbH, Langgöns, Blauäckerweg 31, 35428 Langgöns. Nicht mehr Geschäftsführer: Born, Holger, Langgöns, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Born, Dieter, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CBN unify GmbH, Oberursel (Taunus) (Blauäckerweg 31, 35428 Langgöns). Neuer Sitz: Langgöns. Der Sitz ist nach Langgöns (jetzt Amtsgericht Gießen HRB 6540) verlegt.
CBN unify GmbH, Langgöns (Blauäckerweg 31, 35428 Langgöns). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Oberursel (Taunus) (bisher Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7687)nach Langgöns beschlossen. Gegenstand: Die Beratung, der Service und der Komponenten-Verkauf im IT und Netzwerkbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Pöppinghaus, Claudius, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Born, Holger, Langgöns, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.