CBZ Computer Bildungszentrum Rochlitz GmbH, Rochlitz, Sternstraße 1, 09306 Rochlitz. Die Verschmelzung wurde am 15.10.2012 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CBZ Computer Bildungszentrum Rochlitz GmbH, Rochlitz, Sternstraße 1, 09306 Rochlitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Beschlüsse beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Brunnenhof Akademie GmbH mit dem Sitz in Freising (Amtsgericht München HRB 106654) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
CBZ Computer Bildungszentrum Rochlitz GmbH, Rochlitz, Sternstraße 1, 09306 Rochlitz.Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Sternstraße 1, 09306 Rochlitz. Neuer Gegenstand: Durchführung von EDV-Schulungen in dem von der Gesellschaft einzurichtenden Computerbildungszentrum in Rochlitz sowie Arbeitnehmerüberlassung und Qualifizierung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.