CC-NanoChem e.V., Saarbrücken (Im Stadtwald, Geb. D 2/2, 66123 Saarbrücken).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 03.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CC-NanoChem e.V., Saarbrücken (Im Stadtwald, Geb. D 2/2, 66123 Saarbrücken). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.06.2010 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2010 mit der NanoBioNet e. V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 4583) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.