HRB 3203:CCC Druck und Medien GmbH, Münster, Coerdestr. 44, 48147 Münster.Nicht mehr Geschäftsführer: Thöne, Arnold, Kaufmann, Münster.
Copy-Center CCC GmbH, Münster, Coerdestr. 44, 48147 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CCC Druck und Medien GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Thöne, Nadine, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SchnelIdruck Coerdestraße GmbH, Münster, Coerdestr. 44, 48147 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages enschließlich der Regelungen betreffend die Firma und den Gegenstand beschlossen. Neue Firma: Copy-Center CCC GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Vervielfältigung von Schriftgut, sonstiger Schreib- oder Druckerzeugnisse und anderer Vorlagen sowie Herstellung und Vertrieb von Schrift- und Bildwerken, insbesondere wissenschaftlicher und künstlerischer Natur.
SchnelIdruck Coerdestraße GmbH, Münster, Coerdestr. 44, 48147 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat die Umstellung des Kapitals auf 25.564,59 EUR und sodann die Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,41 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Copy-Center CCC GmbH (Amtsgericht Münster, HRB 1300) beschlossen. Neues Stammkapital 100.000,00 EUR.
SchnelIdruck Coerdestraße GmbH, Münster, Coerdestr. 44, 48147 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2012 mit der Copy-Center CCC GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 1300) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.