HRB 19372: CCI Manufacturing Germany GmbH, Dormagen, Borsigstraße 12, 41541 Dormagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaga, Nobuyuki, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Momiyama, Koji, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19372: CCI Manufacturing Germany GmbH, Dormagen, Immermannstraße 13, 40210 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Borsigstraße 12, 41541 Dormagen.
HRB 19372: CCI Manufacturing Germany GmbH, Dormagen, Immermannstraße 13, 40210 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Okabe, Tetsuya, Naperville/USA / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19372: CCI Manufacturing Germany GmbH, Dormagen, Immermannstraße 13, 40721 Düsseldorf. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Immermannstraße 13, 40210 Düsseldorf.
HRB 19372: CCI Manufacturing Germany GmbH, Dormagen, Immermannstraße 13, 40721 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. Juli 2017. Geschäftsanschrift: Immermannstraße 13, 40721 Düsseldorf. Gegenstand: Herstellung, das Verarbeiten, Import, Export, Vertrieb von und Handel mit chemischen Handelswaren, insbesondere - aber nicht beschränkt auf - Motorkühlmittel, Bremsflüssigkeiten, Schreibenwischerflüssigkeiten, Kfz-Pflegechemikalien, Kunststoffprodukte, Hochleistungskautschukprodukte, Schallschutz und Dämmprodukte, Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungszubehör und Stahlwerkstoffe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kaga, Nobuyuki, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.