HRB 202024 B: CCP Archer 2 GmbH, Berlin, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Sitzverlegung ist durch Eintragung der Gesellschaft mit neuer Rechtsform unter der Firma HPREF I Charlotte (Archer 2) Investments S.à r.l. im Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg unter B246884 am 11.09.2020 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 202024 B: CCP Archer 2 GmbH, Berlin, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des im Handelsregister hinterlegten Umwandlungsplans und der diesbezüglichen Zustimmung der Gesellschafter vom 24.04.2020 die Verlegung ihres Sitzes nach Senningerberg, Großherzugtum Luxemburg, beschlossen. Unter Auswechslung des anwendbaren nationalen Rechts und unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit firmiert die Gesellschaft künftig unter der Firma HPREF I Charlotte (Archer 2) Investments S.à r.l. als eine Société à responsabilité limitée nach luxemburgischem Recht. Die grenzüberschreitende sitzverlegende Umwandlung wird erst mit der Eintragung in das Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 202024 B: CCP Archer 2 GmbH, Berlin, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Westendstraße 28, 60325 Frankfurt; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Massih, Massimo; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Reich, Patrick; Geschäftsführer: 3. Brück, Roman Dominik, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Braas, Nicolas Rudolf, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag aufgehoben in Ziffer 4 (Verfügung über Geschäftsanteile) unter Anpassung der Nummerierung der nachfolgenden Ziffern.
HRB 202024 B: CCP Archer 2 GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 59, 10707 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat hier gemäß Art. 86g der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in der Fassung wie zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (die Richtlinie) einen Verlegungs- und Umwandlungsplan betreffend die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung nach Luxemburg zur Bekanntmachung eingereicht, zu dem das Folgende bekannt gemacht wird: Die CCP Archer 2 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 202024 B, beabsichtigt, ihren Sitz nach Luxemburg, 8 Rue Lou Hemmer, 1748 Senningerberg, grenzüberschreitend zu verlegen. Die CCP Archer 2 GmbH wird gleichzeitig gemäß der Art. 86a ff. der Richtlinie in Verbindung mit §§ 190 ff. UmwG (in entsprechender Anwendung) in die HPREF I Charlotte (Archer 2) Investments S.à r.l., eine Société à responsabilité limitée nach luxemburgischem Recht grenzüberschreitend identitätswahrend formgewechselt. Gläubiger der Gesellschaft werden darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen aufgrund der vorgesehenen Sitzverlegung ein Recht auf Sicherheitsleistung durch die Gesellschaft wie folgt zustehen kann: Nach Art. 86j der Richtlinie ist den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft, wenn sie binnen dreier Monate nach dem Tag, an dem dieser Umwandlungsplan durch Bekanntmachung offen gelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe bei dem Registergericht Berlin Charlottenburg schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es steht den Gläubigern ferner nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor Offenlegung dieses Umwandlungsplans durch Bekanntmachung entstanden sind und zum Zeitpunkt der Offenlegung noch nicht fällig sind. Die Leistung der Sicherheiten hängt davon ab, dass der grenzüberschreitende Formwechsel wirksam wird. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: CCP Archer 2 GmbH, Kurfürstendamm 59, 10707 Berlin.