CCP II GP GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Curzon Capital Partners II S. à r.l. am 30.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CCP II GP GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 23.12.2011 mit der Curzon Capital Partners II S. à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handelsregister von Luxemburg Nr. B 109746) verschmolzen. Die Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CCP II GP GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am MainDem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der CCP II GP GmbH mit der Curzon Capital Partners II S.à r.l. eingereicht worden.An der Verschmelzung sinda) als übertragende Gesellschaft beteiligt, die CCP II GP GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Mainb) als aufnehmende Gesellschaft die Curzon Capital Partners II S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht mit dem Sitz in Luxemburg, 16, Avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg.Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 76716. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter B 109746. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen CCP II GP GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen CCP II GP GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft entstanden sind.Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissenent), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-) Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 16, Avenue, Pasteur, L-2310 Luxembourg, eingeholt werden.
Deukalion Zweiundsiebzigste Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) und in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) durch Streichung von Absatz 4.5 beschlossen. Neue Firma: CCP II GP GmbH.
Deukalion Zweiundsiebzigste Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Barthels, Yves, Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pacho, Norbert, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
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