Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG
eingetragen
Prokura erloschen:
Demir, Taylan, Karben, * ‒.‒.‒‒
Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG
eingetragen
Prokura erloschen:
Stroh, Rainer, Hofheim, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 1195/23 C) vom 10.01.2024 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
15.02.2024
Dittberner
b)
Fall 5 |
CCS Gruppe GmbH, Frankfurt am Main, Gotenstraße 5-7, 65929 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Stroh, Rainer, Hofheim, * ‒.‒.‒‒.
CCS Gruppe GmbH, Frankfurt am Main, Gotenstraße 5-7, 65929 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Demir, Taylan, Karben, * ‒.‒.‒‒; Stroh, Rainer, Hofheim, * ‒.‒.‒‒.
CCS Studios GmbH, Frankfurt am Main, Gotenstraße 5-7, 65929 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: CCS Gruppe GmbH. Geschäftsanschrift: Gotenstraße 5-7, 65929 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CCS Gruppe GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26930) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CCS Gruppe GmbH, Frankfurt am Main (Gotenstr. 5-7, 65929 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CCS Studios GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50021) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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