HRB 121594 B: CCT Consultants Clinical Trials GmbH, Berlin, Schönfließer Str. 29, 16540 Hohen Neuendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wojczik, Sebastian; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wojczik, Alexander; Geschäftsführer: 3. Dr. Wojczik, Hartmut, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 121594 B: CCT Consultants Clinical Trials GmbH, Berlin, Schönfließer Str. 29, 16540 Hohen Neuendorf. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung der Consultants Clinical Trials auf die Gesellschaft, Eintragungsdatum: 19.08.2016, ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Consultants Clinical Trials Limited mit Sitz in London/Vereinigtes Königreich (Companies House, Cardiff, Company No. 05748092) ist als übertragende Gesellschaft aufgrund des Verschmelzungsplans vom 29.09.2015, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2016 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 30.06.2016 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen.
HRB 121594 B: CCT Consultants Clinical Trials GmbH, Berlin, Schönfließer Str. 29, 16540 Hohen Neuendorf. Rechtsverhaeltnis: Die Consultants Clinical Trials Limited mit Sitz in London/Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 057480925) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 29.09.2015, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2016 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 30.06.2016 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 121594 B: CCT Consultants Clinical Trials GmbH, Berlin, Schönfließer Str. 29, 16540 Hohen Neuendorf. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan gemäß § 122d S. 1 UmwG beim Handelsregister eingereicht: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Consultants Clinical Trials Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House, 7 - 12 Noel Street, London W1F BGQ, übertragende Gesellschaft und die CCT Consultants Clinical Trials GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Schön?ießer Straße 29, 16540 Hohen Neuendorf, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companies House of Cardiff unter der Registernummer 05748092. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 121594 B. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen CCT Consultants Clinical Trials GmbH ergeben sich aus § 122a Abs.2 UmwG i.V.m. §22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten CCT Consultants Clinical Trials GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der CCT Consultants Clinical Trials GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der CCT Consultants Clinical Trials GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der CCT Consultants Clinical Trials GmbH unter deren Geschäftsanschrift16540 Hohen Neuendorf, Schönfließer Straße 29 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der CCT Consultants Clinical Trials GmbH gefordert werden muss. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Consultants Clinical Trials Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Consultants Clinical Trials Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der CCT Consultants Clinical Trials GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der CCT Consultants Clinical Trials GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der CCT Consultants Clinical Trials GmbH unter deren Geschäftsanschrift16540 Hohen Neuendorf, Schönfließer Straße 29 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der CCT Consultants Clinical Trials GmbH gefordert werden muss. d) Den Gläubigern der CCT Consultants Clinical Trials GmbH und der Consultants Clinical Trials Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 16540 Hohen Neuendorf, Schönfließer Straße 29 (§ 122d Nr. 4 UmwG) erteilt.
HRB 121594 B: CCT Consultants Clinical Trials GmbH, Berlin, Schönfließer Str. 29, 16540 Hohen Neuendorf. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): Die Consultants Clinical Trials Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Company No. 5748092 als übertragende Gesellschaft, sowie die CCT Consultants Clinical Trials GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Berlin, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 121594 B, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Consultants Clinical Trials Ltd. auf die CCT Consultants Clinical Trials GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: b) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (CCT Consultants Clinical Trials GmbH) können gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der CCT Consultants Clinical Trials GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schönfließer Straße 29, 16540 Hohen Neuendorf geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich übenwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden CCT Consultants Clinical Trials GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Consultants Clinical Trials Ltd.) kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der CCT Consultants Clinical Trials GmbH, Herr Sebastian Wojczik und Herr Alexander Wojczik, Schönfließer Straße 29, 16540 Hohen Neuendorf, angefordert werden.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen