CCT GmbH Continuous Casting Technology, Hünxe, (In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Rattay Metallschlauch- und Kompensatorentechnik GmbH mit Sitz in Hünxe (Amtsgericht Duisburg - HRB 10919) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CCT GmbH Continuous Casting Technology, Hünxe, (In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rattay Metallschlauch- und Kompensatorentechnik GmbH am 02.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CCT GmbH Continuous Casting Technology, Hünxe (In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe). Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert wurde der Gesellschaftsvertrag außerdem in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 4 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr), § 5 (Vertretung und Geschäftsführung) und § 6 (Gesellschafterversammlung). Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Kompensator-Dreheinführungen (Rotary Joints) sowie Planung und Engineering von Anlagen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rattay, Hans, Kaufmann, Hünxe. Mit der Rattay Beteiligungs GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen - HRB 14 447) als herrschendem Unternehmen ist am 29.10.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beherrschten Gesellschaft vom 09.11.2007 sowie der herrschenden Gesellschaft vom 29.10.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.