CDM Jessberger GmbH, Bochum (Am Umweltpark 3-5, 44793 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CDM Consult GmbH ( früher; CDM pro delta GmbH ) am 03.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
CDM Jessberger GmbH, Bochum (Am Umweltpark 3-5, 44793 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2005 mit der CDM pro delta GmbH mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt - HRB 7714 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.