HRB 700734:CEDAR Holding GmbH, Weinheim, Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim.Änderung der Geschäftsanschrift: Eisleberstraße 4, 69469 Weinheim.
HRB 700734:Q-DAS Holding GmbH, Weinheim, Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim.Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2015 mit Nachtrag vom 23.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: CEDAR Holding GmbH.
Q-DAS Holding GmbH, Weinheim (Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze, Alfred, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
Q-DAS Holding GmbH, Weinheim (Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Q-DAS Gesellschaft für Datenverarbeitung und Systemtechnik mbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 432695) am 18.12.2006 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Q-DAS Holding GmbH, Weinheim (Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Q-DAS Gesellschaft für Datenverarbeitung und Systemtechnik mbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 432695) auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Q-DAS Gesellschaft für Datenverarbeitung und Systemtechnik mbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 432695) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2006 Vermögensteile (Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf das erhöhte Stammkapital werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.