HRA 27525 HB: Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven. Rotenburg (Wümme); Der Sitz der Gesellschaft ist nach Rotenburg (Wümme) verlegt (Amtsgericht Walsrode, HRA 204464).
HRA 204464: CEE Windpark Waldfeucht GmbH & Co. KG, Rotenburg, Eichenweg 35, 27356 Rotenburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichenweg 35, 27356 Rotenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: CEE Projekte Verwaltungs GmbH, Rotenburg (Wümme) (Amtsgericht Walsrode HRB 207769). Der Sitz ist von Bremerhaven (bisher Amtsgericht Bremen HRA 27525 HB) nach Rotenburg / Wümme verlegt. Die Firma (vormals Energiepark Waldfeucht WP Sebo GmbH & Co. KG) wurde geändert.
HRA 27525 HB: Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Berichtigung Registerzeichen; Persönlich haftender Gesellschafter: CEE Projekte Verwaltungs GmbH, Rotenburg (Amtsgericht Walsrode, HRB 207769)
HRA 27525 HB: Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Energiekontor Windinvest GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. CEE Projekte Verwaltungs GmbH, Rotenburg (Amtsgericht Walsrode, HRA 207769)
HRA 27525 HB: Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Energiepark Waldfeucht WP SeBo II GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 28292 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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