CEGOS COGNOS AG, Hamburg (Alfred-Herrhausen-Str. 44, 58453 Witten). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform CEGOS GmbH (Amtsgericht Bochum, HRB 10768) am 05.04.2006 wirksam geworden.
CEGOS COGNOS AG, Hamburg (Alfred-Herrhausen-Str. 44, 58453 Witten). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.07.2005 mit Nachtrag vom 25.01.2006 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die CEGOS GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.