CEMEX Hartkalksteinwerk Horst GmbH, Balve, (Horst 4, 58702 Balve).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CEMEX Kies & Splitt GmbH mit Sitz in Ratingen am 15.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CEMEX Hartkalksteinwerk Horst GmbH, Balve (Horst 4, 58702 Balve). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2008 mit der CEMEX Kies & Splitt GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 43012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CEMEX Hartkalksteinwerk Horst GmbH, Balve (Horst 4, 58702 Balve). Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerken, Wilfried, Balve.
Hartkalksteinwerk "Horst" GmbH, Balve (Horst 4, 58702 Balve). Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CEMEX Hartkalksteinwerk Horst GmbH.
Hartkalksteinwerk "Horst" GmbH, Balve (Horst 4, 58702 Balve). Mit der Readymix Kies GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 43012) als herrschendem Unternehmen ist am 24.05.2005 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung am 27.10.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und den zustimmenden Beschluss Bezug genommen.