HRB 13782: CENTCONSULT holding GmbH, Paderborn, Andreasstr. 1 a, 33098 Paderborn. Trier. Der Sitz ist nach Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 45368) verlegt.
HRB 45368: CENTCONSULT holding GmbH, Trier, Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Paderborn (bisher Amtsgericht Paderborn HRB 13782) nach Trier beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Wissenschaftspark 17, 54296 Trier. Gegenstand: Die Verwaltung von Vermögen. Stammkapital: 54.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Spatz, Heinrich, Paderborn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Spatz, Maren, Trier, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13782: CENTCONSULT holding GmbH, Paderborn, Andreasstr. 1 a, 33098 Paderborn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 und der Gesellschafterversammlung der AS Capital GmbH vom 01.07.2020 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die AS Capital GmbH mit Sitz in Kronberg (Amtsgericht Königstein HRB 10073) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13782: CENTCONSULT holding GmbH, Paderborn, Andreasstr. 1 a, 33098 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2018. Geschäftsanschrift: Andreasstr. 1 a, 33098 Paderborn. Gegenstand: Die Verwaltung von Vermögen. Stammkapital: 54.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Spatz, Heinrich, Paderborn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Spatz, Maren, Trier, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CENTCONSULT holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 3154) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3154: CENTCONSULT holding Aktiengesellschaft, Paderborn, Andreasstr. 1 a, 33098 Paderborn. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 im Wege des Formwechsels in die CENTCONSULT holding GmbH mit Sitz in Paderborn (AR 755/18) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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