HRB 222430: CEREP Allermöhe GmbH, München, Effnerstraße 46, 81925 München. Die Sitzverlegung wurde am 13.08.2019 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Registre de Commerce et des Sociétés Luxemburg, Handelsregisternummer B236750).
HRB 222430: CEREP Allermöhe GmbH, München, Effnerstraße 46, 81925 München. Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Umwandlungsplans und des Umwandlungsbeschlusses vom 01.04.2019 die Verlegung des Sitzes nach Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg unter Wahrung der rechtlichen Identität beschlossen und firmiert künftig unter ADF GLF LUX PRT S.à.r.l.. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erst wirksam mit Eintragung im Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle.
HRB 222430: CEREP Allermöhe GmbH, München, Effnerstraße 46, 81925 München. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete ADF GLF LUX PRT S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers.
HRB 222430: CEREP Allermöhe GmbH, München, Effnerstraße 46, 81925 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steinhage, Detlef, Neubiberg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Paardekooper, Rene, Oberbiberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 222430: CEREP Allermöhe GmbH, München, Effnerstraße 46, 81925 München. Die Gesellschaft hat hier gemäß § 122d UmwG analog einen Verlegungs- und Umwandlungsplan betreffend die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung nach Luxemburg zur Bekanntmachung eingereicht, zu dem das Folgende bekannt gemacht wird: Die CEREP Allermöhe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 222430, beabsichtigt, ihren Sitz nach Luxemburg, Luxemburg, (121, avenue de la Faïencerie, L-1511 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg) grenzüberschreitend zu verlegen. Die CEREP Allermöhe GmbH wird gleichzeitig analog Artikel 8 SE-VO in Verbindung mit §§ 122d, 190 ff. UmwG in die ADF GLF LUX PRT S.à r.l., eine Société à responsabilité limitée nach luxemburgischem Recht grenzüberschreitend identitätswahrend formgewechselt. Gläubiger der Gesellschaft werden darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen aufgrundder vorgesehenen Sitzverlegung ein Recht auf Sicherheitsleistung durch die Gesellschaft wie folgt zustehen kann: Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung derVerordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) in entsprechenderAnwendung ist den Gläubigern der Gesellschaft, wenn sie binnen zwei Monaten nachdem Tag, an dem der Umwandlungsplan offen gelegt worden ist, ihren Anspruch nachGrund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nichtBefriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 13 Abs. 1 SEAG). Die Anmeldung eines Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Dieses Recht aufSicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu,die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Umwandlungsplans entstanden sind (§ 13 Abs. 2 SEAG). Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübungder Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholtwerden: Effnerstraße 46, 81925 München. An die vorstehende Anschrift sind auch Anmeldungen von Ansprüchen zu richten. Es wird erwartet, dass die Gesellschafterinnen der Gesellschaft auf einAbfindungsangebot verzichten werden, sodass der Umwandlungsplan ein solchesnicht vorsieht. Mitteilungen zu Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern sind deshalb nicht veranlasst.
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