HRB 1895: CERRINI Confiserie GmbH, Hagen, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hussel GmbH am 05.04.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 1895: CERRINI Confiserie GmbH, Hagen, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2016 mit der Hussel GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 9707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1895: CERRINI Confiserie GmbH, Hagen, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eklöh, Sven, Hagen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Panholzer, Kai, Haar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1895: CERRINI Confiserie GmbH, Hagen, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen. Der mit der Hussel GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 9707) vormals Hussel Süßwarenfachgeschäfte GmbH in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 1841) am 16.06.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
CERRINI Confiserie GmbH, Hagen, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2013 hat die Aufhebung des § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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