HRB 101657: CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: ABC-Straße 15, 20354 Hamburg.
HRB 101657: CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Fischer, Frank, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Keßler, Thomas, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒.
CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Fischer, Frank, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 9, 14 und 16 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Keßler, Thomas, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒.
D&H Norddeutsche Prüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der H&H Audit + Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (AG Hamburg, HRB 102448) beschlossen. Neue Firma: CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.10.2009 mit der H&H Audit + Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 102448) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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