HRA 10370:CEYSANO CAR DESIGN GmbH & Co. KG, Duisburg, Johannismarkt 18, 47169 Duisburg.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
CEYSANO CAR DESIGN GmbH & Co. KG, Duisburg, Johannismarkt 18, 47169 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
CEYSANO CAR DESIGN GmbH & Co. KG, Duisburg, (Johannismarkt 18, 47169 Duisburg).(Produktion, Ankauf, Verkauf, mit Serviceleistungen von Leichtmetallrädern und CAR Design, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, nebst deren Entwicklung, insbesondere im Bereich Motorsport und Fahrzeugen etc., Import und Export.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ceysano Car Tuning GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 20179), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.