HRA 5020: CFB events & more e.K., Lichtenfels, Farbgasse 2, 96217 Lichtenfels. Sitz verlegt, nun: Grafengehaig. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grünlas 17, 95356 Grafengehaig. Nun Amtsgericht Bayreuth HRA 4478.
HRA 4478: CFB events & more e.K., Grafengehaig, Grünlas 17, 95356 Grafengehaig. Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Grünlas 17, 95356 Grafengehaig. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Beier, Stefan, Grafengehaig, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Lichtenfels (Amtsgericht Coburg HRA 5020) nach Grafengehaig verlegt.
HRA 5020: CFB events & more e.K., Lichtenfels, Farbgasse 2, 96217 Lichtenfels. (Durchführung von Musik-, Konzert- und Sportveranstaltungen aller Art, ebenso die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Zur Durchführung von Musik-, Konzert- und Sportveranstaltungen aller Art gehören insbesondere die Beratung, Planung sowie alle notwendigen Arbeiten im Vorfeld von Veranstaltungen, insbesondere Logistik, Sponsoring, Vorfinanzierung und Vermittlung von Künstlern, Sportlern und Athleten, Personal und Helfern aller Art, die zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erforderlich sind.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Farbgasse 2, 96217 Lichtenfels. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Beier, Stefan, Grafengehaig, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der CFB events & more GmbH, mit dem Sitz in Lichtenfels (Amtsgericht Coburg HRB 3556) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.