HRB 9421: CFH GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 39-41, 45964 Gladbeck. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jansen, Knut, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung des Familiennamens weiterhin Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Both-Kreiser, Corinna, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9421: CFH GmbH, Gladbeck, Beisenstraße 39-41, 45964 Gladbeck. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und in § 5 (Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen, und zwar in Höhe von 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CFT Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 7406) und in Höhe von 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CFT Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3471). Neues Stammkapital: 3.575.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2021 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 29.04.2021 mit der CFT Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 7406) und der CFT Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3471) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.