CFS Grundstücksverwaltungs GmbH, Kempten (Allgäu), Römerstraße 12, 87437 Kempten. Die Verschmelzung wurde am 26.04.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Marburg HRB 3156).
CFS Grundstücksverwaltungs GmbH, Kempten (Allgäu), Römerstraße 12, 87437 Kempten. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GEA CFS Holding GmbH mit dem Sitz in Biedenkopf (Amtsgericht Marburg HRB 3156) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CFS Grundstücksverwaltungs GmbH, Kempten (Allgäu), Römerstraße 12, 87437 Kempten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Greaves, Simon, GJ Leende (Niederlande), * ‒.‒.‒‒; McCluskie, Brian, West Sussex (Großbritannien), * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Merk, Josef, Waltenhofen, * ‒.‒.‒‒.
CFS Grundstücksverwaltungs GmbH, Kempten (Allgäu), Römerstraße 12, 87437 Kempten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Patxot, Rafael, München, * ‒.‒.‒‒.
CFS Grundstücksverwaltungs GmbH, Kempten (Allgäu), Römerstraße 12, 87437 Kempten. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.06.2000, 14.06.2000 mit der GEA CFS Holding GmbH mit dem Sitz in Biedenkopf (Amtsgericht Marburg HRB 3156) ist durch Aufhebung zum 31.08.2011 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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