CG-KAYA Umweltschutz B. V. & Co. KG, Duisburg, Röttgersbachstraße 14, 47169 Duisburg. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
CG-KAYA Umweltschutz B. V. & Co. KG, Duisburg, Röttgersbachstraße 14, 47169 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
CG-KAYA Umweltschutz GmbH & Co. KG, Duisburg, Röttgersbachstraße 14, 47169 Duisburg. Geändert, nunmehr CG-KAYA Umweltschutz B. V. & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: WMK-Recycling GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRB 9486). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Slemba Holding B.V., Rotterdam / Niederlande (Kamers van Koophandel Nr. 34108517).
CG-KAYA Umweltschutz GmbH & Co. KG, Duisburg, Röttgersbachstraße 14, 47169 Duisburg.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: A & K Abbruch- und Ausschachtungsgesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 20959). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: WMK-Recycling GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRB 9486).
CG-KAYA Umweltschutz GmbH & Co. KG, Bottrop, (Röttgersbachstraße 14, 47169 Duisburg).Der Sitz ist nach Duisburg (jetzt AG Duisburg, HRA 10604) verlegt.
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