CH. Ridder GmbH & Co. KG, Singhofen, Ridderstraße 1, 56379 Singhofen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2012 mit der Jürgen Ridder GmbH & Co. KG mit Sitz in Singhofen (Amtsgericht Montabaur HRA 3907) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56379 Singhofen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH & Co. KG