2 |
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
(2) Zur Verwirklichung ihrer
Gesellschaftszwecke wird die Gesellschaft
insbesondere
- als Plattform für gegenseitige
Unterstützung dienen, um es interessierten
Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
nach dem Vorbild des sog. "Umgekehrten
Generationenvertrags"
einkommensunabhängige Bildung
anzubieten. Hierbei sollen
Bildungseinrichtungen und
Bildungssuchende zusammengeführt und
hierzu geeignete Methoden entwickelt
werden. Die Gesellschaft soll hierbei als
zentraler Ansprechpartner für die
Interessenten dienen und ein
entsprechendes Netzwerk aufbauen und
fördern. Die durch die CHANCEN eG mit
Sitz in Hamburg vergebene Finanzierung
des "Umgekehrten Generationenvertrags"
soll hierdurch gefördert und so der Zugang
zu Bildung erleichtert werden.
- Die Gesellschaft wird insbesondere die
erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen
sammeln und nutzbar für weitere Projekte
und Einrichtungen machen und auf
geeignete Weise hierüber berichten. In
diesem Zuge soll der nationale und
internationale Bedarf an
finanzunabhängiger Bildung erarbeitet und
bekannt gemacht werden. Auf diese Weise
können auch für finanzschwache Menschen
Bildungsanreize geschaffen und ganze
Regionen mit dem Grundbedarf an Bildung
erreicht werden.
- Die Gesellschaft strebt die weltweite
Chancengleichheit und Selbstbestimmung
beim Zugang zu Bildung an. Zu diesem
Zweck wird die Gesellschaft insbesondere
international mit Bildungseinrichtungen
zusammenarbeiten, um das von der
CHANCEN eG betriebene Modell weltweit
zu etablieren. Auf diese Weise können die
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem jeweiligen Land
aufgewertet und ein kultureller Austausch
ermöglicht werden.
- Die Gesellschaft wird Methoden
entwickeln, Netzwerke fördern und
geeignete Partner zusammenführen. Sie
wird hierüber geeignete Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit ergreifen und bei
Bedarf Forschungsaufträge vergeben.
(3) Die Gesellschaft kann sämtliche
Geschäfte betreiben, die zur Erreichung
dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie
kann sich auch an ähnlichen Unternehmen
beteiligen.
(4) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der GmbH
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
unabhängig von Religion, jeglicher
politischen Partei oder Ethnie und im Sinne
der internationalen Solidarität und
partnerschaftlichen Zusammenarbeit. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel und in
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. |
a)
27.11.2023
Willamowius
b)
Fall 2 |
1 |
a)
CHANCEN International gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Süderstraße 73, c/o CHANCEN eG, 20097
Hamburg
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesen und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
- die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52
Abs. 2 Nr. 5 AO)
- die Förderung der Erziehung, Volks und
Berufsbildung, einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
- die Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8
AO)
- die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens
(§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
- die Förderung des Tierschutzes (§ 52
Abs. 2 Nr. 14 AO)
- die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2
Nr. 15 AO)
- die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz (§52 Abs. 2 Nr. 16
AO)
- die Förderung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18
AO)
- die Förderung des Sports (Schach gilt als
Sport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
- die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52
Abs. 2 Nr. 25 AO)
- die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53
AO).
(2) Zur Verwirklichung ihrer
Gesellschaftszwecke wird die Gesellschaft
insbesondere
- als Plattform für gegenseitige
Unterstützung dienen, um es interessierten
Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
nach dem Vorbild des sog. "Umgekehrten
Generationenvertrags"
einkommensunabhängige Bildung
anzubieten. Hierbei sollen
Bildungseinrichtungen und
Bildungssuchende zusammengeführt und
hierzu geeignete Methoden entwickelt
werden. Die Gesellschaft soll hierbei als
zentraler Ansprechpartner für die
Interessenten dienen und ein
entsprechendes Netzwerk aufbauen und
fördern.
Die durch die CHANCEN eG mit Sitz in
Hamburg vergebene Finanzierung des
"Umgekehrten Generationenvertrags" soll
hierdurch gefördert und so der Zugang zu
Bildung erleichtert werden.
- Die Gesellschaft wird insbesondere die
erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen
sammeln und nutzbar für weitere Projekte
und Einrichtungen machen und auf
geeignete Weise hierüber berichten. In
diesem Zuge soll der nationale und
internationale Bedarf an
finanzunabhängiger Bildung erarbeitet und
bekannt gemacht werden. Auf diese Weise
können auch für finanzschwache Menschen
Bildungsanreize geschaffen und ganze
Regionen mit dem Grundbedarf an Bildung
erreicht werden.
- Entwicklungszusammenarbeit: Die
Gesellschaft strebt die weltweite
Chancengleichheit und Selbstbestimmung
beim Zugang zu Bildung an. Zu diesem
Zweck wird die Gesellschaft insbesondere
international mit Bildungseinrichtungen
zusammenarbeiten, um das von der
CHANCEN eG betriebene Modell weltweit
zu etablieren. Auf diese Weise können die
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem jeweiligen Land
aufgewertet und ein kultureller Austausch
ermöglicht werden.
- Die Gesellschaft wird (potentielle) arme
und bedürftige Absolventinnen von
geförderten Bildungsgängen und ggfs.
deren Eltern oder andere wichtige
Personen mit z.B. Arbeitsmöglichkeiten
(z.B. über Mikrokredite) ggfs. über
Partnerorganisationen versorgen, so dass
hieraus Einkommen generiert wird, um so
die Armut zu überwinden bzw. im Rahmen
der Entwicklungsarbeit zu wirken.
- Die Gesellschaft wird für (potentielle)
Absolventinnen der finanzierten
Bildungsgänge geeignete Maßnahmen
ggfs. mit Partner treffen, um eine gute
Gesundheitsversorgung, gute,
umweltschonende Ernährung und eine
gesunde Umwelt durch Umwelt- und
Tierschutz zu gewährleisten. Dies kann
beispielsweise durch Schaffung und Betrieb
der geeigneten Infrastruktur wie z.B.
medizinische Einrichtungen, Kooperationen
und geeigneten landwirtschaftlichen
Betreiben etc. geschehen.
Die Gesellschaft wird darauf achten, dass
die finanzierten Bildungsgänge -wenn
möglich- ihren Beitrag im Rahmen der
Bildung zur sportlichen, kulturellen
Ertüchtigung sowie zur Erziehung zu
Toleranz, Völkervervollständigung,
bürgerschaftlichen Engagement,
Umweltschutz, Gleichberechtigung von
Mann und Frau sowie zu einer
ganzheitlichen gesunden Lebensweise
beitragen.
Die Gesellschaft wird Methoden entwickeln,
Netzwerke fördern und geeignete Partner
zusammenführen. Sie wird hierüber
geeignete Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit ergreifen und bei
Bedarf Forschungsaufträge vergeben.
(3) Die Gesellschaft kann sämtliche
Geschäfte betreiben, die zur Erreichung
dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie
kann sich auch an ähnlichen Unternehmen
beteiligen oder solche erwerben und
mobiles wie immobiles Eigentum erwerben.
(4) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden; dazu gehört die Beteiligung und
Vergabe von Darlehen an Gesellschaften
zum Zwecke der Finanzierung von
Umgekehrten Generationenverträgen. Die
Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der GmbH
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
unabhängig von Religion, jeglicher
politischen Partei oder Ethnie und im Sinne
der internationalen Solidarität und
partnerschaftlichen Zusammenarbeit. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Kollewijn, Florian Emanuel, Kleinmachnow,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Lampson, Olaf Martin Raphael, Berlin,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Blankers, Batya, Witten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1
(Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die
Sitzverlegung von Witten (bisher: Amtsgericht Bochum HRB
17236) nach Hamburg beschlossen. |
a)
28.03.2023
Willamowius
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.04.2018
Fall 1 |