CHAS International Airport Service GmbH, Düsseldorf (Airport City, Peter-Müller- Straße 20, 40239 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Air Berlin PLC & Co. Airport Service KG am 26.05.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
CHAS International Airport Service GmbH, Düsseldorf (Airport City, Peter-Müller- Straße 20, 40239 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2008 mit der Air Berlin PLC & Co. Airport Service KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 19860) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
CHAS International Airport Service GmbH, Düsseldorf (Heinrichstraße 169 A, 40239 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2006. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistung für Luftverkehrsunternehmen, insbesondere Bodendienste wie: Abfertigung und Passagier- Handling, Flugscheinverkauf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hellinga, Ingrid, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.