HRB 162467 B: CHEMCON-Chemieconsult und Handel Asmus Eggert GmbH, Berlin, Pankstraße 8-10, 13127 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eggert, Asmus; Geschäftsführer: 2. Eggert, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Schildow; Geschäftsführer: 3. Eggert, Daniel, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf
HRB 162467 B: CHEMCON-Chemieconsult und Handel Asmus Eggert GmbH, Berlin, Pankstraße 8-10, 13127 Berlin. Firma: CHEMCON-Chemieconsult und Handel Asmus Eggert GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pankstraße 8-10, 13127 Berlin; Gegenstand: Der Handel mit chemischen Produkten aller Art, Laborausrüstungen und Technologien sowie alle hiermit in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Eggert, Asmus, * ‒.‒.‒‒, Mühlenbecker Land; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.10.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma CHEMCON-Chemieconsult und Handel Asmus Eggert vom Inhaber Asmus Eggert geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 27495 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 07.10.2014. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.