HRA 12381: CHI Handels GmbH & Co. KG, Duisburg, Bergiusstr. 9, 47119 Duisburg. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
HRA 12381: CHI Handels GmbH & Co. KG, Duisburg, Bergiusstr. 9, 47119 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen, da kein Gewerbe betrieben wird. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de . Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. RechtsbehelfsbelehrungDer Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de . Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 7401: CHI Handels GmbH & Co. KG, Meerbusch, Kornstraße 39, 40670 Meerbusch. Geschäftsanschrift: Bergiusstr. 9, 47119 Duisburg. Der Sitz ist nach Duisburg (jetzt Amtsgericht Duisburg; HRA 12381) verlegt.
HRA 12381: CHI Handels GmbH & Co. KG, Duisburg, Bergiusstr. 9, 47119 Duisburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bergiusstr. 9, 47119 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Einem Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: CHI Verwaltungs GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 30658), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Meerbusch (bisher Amtsgericht Neuss, HRA 7401) nach Duisburg verlegt.
HRA 7401: CHI Handels GmbH & Co. KG, Meerbusch, Kornstraße 39, 40670 Meerbusch. (Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Accessoires, Textilien und Geschenkartikeln, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kornstraße 39, 40670 Meerbusch. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Einem Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: CHI Verwaltungs GmbH, Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRB 17974), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.