HRB 46401: CHIORINO Asset Deutschland GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 9, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2017 mit der CHIORINO Real Estate GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 46280) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 46401:CHIORINO Asset Deutschland GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 9, 55129 Mainz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Nikolaus-Kopernikus-Straße 9, 55129 Mainz. Verwaltung eigenen Vermögens. Die Erbringung von Rechts- und Steuerberatungsleistungen ist ausgeschlossen. 2.302.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Radau, Dirk, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Teilen des Vermögens der CHIORINO GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8878) -Kaufpreisforderung aus einem Grundstückskaufvertrag gegen die CHIORINO Real Estate GmbH, Mainz sowie Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Banca Sella S.p.A., Biella/Italien- nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 09.09.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der CHIORINO GmbH vom 09.09.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.