CHIRON ALPHA Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG., Frankfurt am Main, Wöhlerstr. 5, 60323 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ANTAN Gamma Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG am 11.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CHIRON ALPHA Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG., Frankfurt am Main, Wöhlerstr. 5, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ANTAN Gamma Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Dierhagen (Amtsgericht Stralsund, HRA 2532) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CHIRON ALPHA Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG., Eschborn, Rudolf-Diesel-Str. 20a, 65760 Eschborn. Neuer Sitz: Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Wöhlerstr. 5, 60323 Frankfurt am Main.
CHIRON ALPHA Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG., Eschborn, Rudolf-Diesel-Str. 20a, 65760 Eschborn.Gemäß Artikel 65 EGHGB v.A.w eingetragen als Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 20a, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CHIRON Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42135) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CHIRON ALPHA Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG., Eschborn (Rudolf-Diesel-Str. 20a, 65760 Eschborn). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: ANTAN Real Estate Komplementär GmbH, Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 56542). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: CHIRON JOTA GmbH, Eschborn (Frankfurt am Main HRB 73246).