Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 4 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
04.07.2024
Duram |
7 |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN
68/22) vom 17.05.2023 ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
19.06.2023
Schmidt |
HRA 207239: CHRVN.networks GmbH & Co. KG, Meppen, Sophienplatz 1.7, 49716 Meppen. Prokura erloschen: Karimi, Omid, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 207239: CHRVN.networks GmbH & Co. KG, Meppen, Sophienplatz 1 - 7, 49716 Meppen. Geschäftsanschrift: Sophienplatz 1.7, 49716 Meppen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Karimi, Omid, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 207239: CHRVN.networks GmbH & Co. KG, Meppen, Sophienplatz 1 - 7, 49716 Meppen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.12.2020 Teile des Vermögens der Charvin Yatimin Fatehmahomed e.K. mit Sitz in Meppen (Amtsgericht Osnabrück HRA 207224) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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