HRB 3326: CHUPA CHUPS Süßwarenhandels GmbH, Bonn, Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Perfetti van Melle GmbH am 28.12.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3326: CHUPA CHUPS Süßwarenhandels GmbH, Bonn, Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2016 mit der Perfetti van Melle GmbH mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9594) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CHUPA CHUPS Süßwarenhandels GmbH, Bonn, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn.
CHUPA CHUPS Süßwarenhandels GmbH, Bonn, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn.Geschäftsanschrift: Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn. Prokura erloschen: Viader, Bärbel, Wachtberg-Pech.
CHUPA CHUPS Süßwarenhandels GmbH, Bonn (Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2007 mit der Chocoland Süßwaren-Vertrieb GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5466) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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