CHW Montagen GmbH, Kirchheim am Neckar, Taubenweg 9/2, 74366 Kirchheim am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2012 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Christoph, Werner, Kirchheim am Neckar, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "CHW Montagen Werner Christoph e.K.", Kirchheim am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 727788) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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