HRB 7167: CHW Software GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Roadrunner Service GmbH am 12.04.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7167: CHW Software GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2019 mit der Roadrunner Service GmbH mit Sitz in Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, HRB 10531) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CHW Software GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und auch in § 2 eine Änderung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software einschließlich aller damit zusammenhängender Geschäftstätigkeiten, insbesondere auch die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen.
CHW Software GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Hellwig, Reiner, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Winkelmann, Ralf, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CHW Software GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der BSC Computervertrieb GmbH mit Sitz in Ennepetal (Amtsgericht Hagen HRB 6083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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