CIC Trading GmbH, Saarbrücken, Behrener Straße 6, 66117 Saarbrücken. Der mit der CIC Solar AG mit dem Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 15658) am 02.11.2010 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2012 mit der CIC Solar mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 15658) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 02.10.2012 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Saarbrücken
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