HRB 408: CIG CONCEPT IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Weiden i.d.OPf., Antonie-Vierling-Straße 17, 92637 Weiden i.d.OPf.. Prokura erloschen: Meßner, Armin, Weiden i.d.OPf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hofbauer, Johannes, Weiden i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒.
HRB 408: CIG CONCEPT IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Neustadt a.d.Waldnaab, Mühlbergweg 1, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Weiden i.d.OPf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Antonie-Vierling-Straße 17, 92637 Weiden i.d.OPf.
HRB 408: CIG CONCEPT IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Neustadt a.d.Waldnaab, Mühlbergweg 1, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 6 (Geschäftsführung, Vertretung, Kontrollrechte).
CIG CONCEPT IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Neustadt a.d.Waldnaab, Mühlbergweg 1, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 87.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Mühlbergweg 1, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab. Neues Stammkapital: 120.000,00 EUR.
CIG CONCEPT IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Neustadt a.d.Waldnaab (Mühlbergweg 1, 92660 Neustadt an der Waldnaab). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.03.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 29.03.2007 Teile des Vermögens auf die CVG - Concept Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Neustadt/WN (Amtsgericht Weiden HRB 2340) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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