HRB 203919: CIS-team IT-Service GmbH, Hameln, Hefehof 25, 31785 Hameln. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 203919:CIS-team IT-Service GmbH, Hameln, Hefehof 25, 31785 Hameln.Ist ein Liquidator bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren den Verein gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Gudop, Michael, Hameln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
CIS-team IT-Service GmbH, Hameln, Hefehof 25, 31785 Hameln.Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um -30.000,00 EUR beschlossen. 25.000,00 EUR.
CIS-team IT-Service GmbH, Hameln, Hefehof 25, 31785 Hameln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hefehof 25, 31785 Hameln. Gegenstand: Erbringen von Dienstleistungen im Informations- und Telekommunikationsbereich, Verkauf von allen dazugehörigen Komponenten, Erstellen und Vertrieb von Software. Stammkapital: 55.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gudop, Michael, Hameln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CIS-team IT -Service AG, Hameln (AG Hannover HRB 100753) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.